Wir beraten.

E-Commerce. Shop-Systeme. Plattformen.

Rechtssicherheit für Ihren Online-Shop

Wir unterstützen Shopbetreiber*innnen beim rechtlichen Setup ihres Online-Handels. Wer Waren oder Dienstleistungen über das Internet anbietet, muss zahlreiche rechtliche Vorgaben und Informationspflichten beachten. Ein rechtlich geprüfter Shop sorgt für einen guten Auftritt und schiebt Abmahnungen wegen falscher Preisangaben, lückenhafter Produktkennzeichnungen, fehlerhafter Widerrufsbelehrungen und Datenschutzhinweisen oder einem unvollständigen Impressum einen Riegel vor.

Wir bieten Rechtssicherheit für selbst gehostete Online-Shops, Shopify & Co. und Verkaufsplattformen wie Amazon Marketplace, eBay und Facebook Shops.

Prüfen, beraten, gestalten

Wir setzen auf einen Mix aus persönlicher anwaltlicher Beratung und standardisierten Leistungen. Zusammen gehen wir Ihr Online-Business durch und besprechen die rechtlichen Knackpunkte, um Sie abzusichern und vor Abmahnungen zu schützen. Nach dem rechtliche Check Ihres Shops erhalten Sie anwaltlich geprüfte  Rechtstexte. Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der konkreten Umsetzung und Einbindung. 

Symbolbild: Häkchen

Persönliche Beratung

Anwaltliche Beratung für Ihr konkretes Projekt mit individueller Bespechung der einzelne Umsetzungsschritte zu Ihrem rechtkonformenen Shop.

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Shop-Prüfung

Prüfung Ihres Online-Shops auf Preisangaben, Versandkosten, Lieferzeiten, Kennzeichnungen etc., Checkout mit Testbestellung.

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AGB

Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkäufe gegenüber Verbrauchern (B2C) oder Geschäftskunden (B2B).

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Widerrufsbelehrung

Gestaltung der passenden Hinweise auf das Widerrufsrecht inklusive der Widerrufserklärung.

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Impressum & Datenschutz

Prüfung Impressum und Datenverarbeitung mit Gestaltung DSGVO-konformer Datenschutzhinweise.

Symbolbild: Häkchen

E-Mail Marketing

Beratung zum E-Mail-Marketing (Newsletter, Zufriedenheit, Warenkorb-Erinnerung etc.) und Gestaltung der Einwilligungserklärungen.

Transparente Kosten

Bevor wir für Sie tätig werden, erhalten Sie von uns eine möglichst konkrete Einschätzung der absehbaren Kosten. Soweit möglich und sinnvoll, vereinbaren wir Paketpreise und Pauschalen.

Unsere Shopprüfung inklusive Beratung und Gestaltung der erforderlichen Rechtstexte gibt es z.B. schon ab 980 EUR.

Marinus Stehmeier

Marinus J. Stehmeier
Rechtsanwalt

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Lösungen für Ihr Business

Verschiedene Wege führen zum eigenen Online-Shop. Wir haben die passenden rechtlichen Lösungen und zeigen Ihnen, worauf es bei Shopsystemen und Verkaufsplattformen ankommt. 

Online Shop

Online-Shops

Der eigene Webshop kann auf verschiedene Weise umgesetzt werden. Es gibt Eigenentwicklungen und E-Commerce-Systeme wie Shopify und Woocommerce. Auch Pagebuilder wie Jimdo oder Wix bieten Shopmodule an. Unabhängig vom gewählten Setup bleibt aber der Shopbetreiber verantwortlich für die rechtlich saubere Umsetzung. Wer die zahlreichen rechtlichen Anforderungen nicht im Blick hat, dem droht Ärger mit Kunden, Wettbewerbern und Verbraucherschützern oder der Datenschutzaufsicht.

Wir prüfen Ihren Shop und beraten Sie bei der korrekten Darstellung Ihrer Produkte und bei der Implementierung der erforderlichen Rechtstexte und Pflichthinweise. Mit unserer persönlichen Beratung und anwaltlich geprüften Rechtstexten sind Sie auf der sicheren Seite.   

Verkaufsplattform

Verkaufsplattformen

Auf digitalen Handelsplätzen wie Amazon Marketplace, eBay, Facebook Shops, Etsy oder Rakuten müssen Verkäufer zahlreiche rechtliche Pflichten erfüllen. Dem Gesetz ist es  letztlich egal, ob der Online-Shop „stand alone“ ist oder als Teil eines Online-Marktplatzes betrieben wird. 

Wir checken Ihren Shop und beraten Sie bei der korrekten Darstellung Ihrer Produkte und bei der Implementierung der erforderlichen Rechtstexte und Pflichthinweise. Mit unserer persönlichen Beratung und anwaltlich geprüften Rechtstexten sind Sie auch auf Verkaufsplattformen auf der sicheren Seite.  

Verkaufsplattform
eBook Der rechtskonforme Online-Shop

eBook zum E-Commerce

Unser eBook „Der rechtskonforme Online-Shop“ hilft Ihnen, sich im rechtlichen Dickicht des E-Commerce zurechtzufinden und den Überblick darüber zu behalten, welchen rechtlichen Anforderungen Ihr Online-Shop tatsächlich genügen muss. Wir haben unsere Erfahrungen aus der anwaltlichen Beratung  einfließen lassen und ordnen die rechtlichen Anforderungen wertvollen Praxis-Tipps für Sie ein. Letzte Aktualisierung: Oktober 2020.  

#Blog-Beiträge zum E-Commerce

Im Blog schreiben die Juristinnen und Juristen der Datenschutzkanzlei über aktuelle Themen, die uns und unsere Mandanten in der Praxis beschäftigen. Hier finden Sie alle Beiträge.

Online-Shop: Das Widerrufsrecht

Online-Shop: Das Widerrufsrecht

Der dritte Beitrag unserer Reihe zum E-Commerce beschäftigt sich mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Zuvor haben wir uns bereits mit der Beachtung der Informationspflichten und der wirksamen...

Online-Shop: Vertrag und AGB

Online-Shop: Vertrag und AGB

Im Anschluss an die Informationspflichten beleuchten wir im zweiten Beitrag unserer Reihe zum E-Commerce die rechtlichen Aspekte des Vertragsschlusses und der AGB. Wann kommt es bei einer Bestellung...

Häufige Fragen zum Online-Handel

Was regelt das Fernabsatzrecht?

Von „Fernabsatz“ spricht man, wenn eine Ware oder Dienstleistung verkauft wird, ohne dass sich Käufer und Verkäufer am selben Ort (z.B. in einem Geschäft) befinden. Dies betrifft insbesondere Online-Shops. Das Fernabsatzrecht enthält Regelungen, welche Verbraucher bei der Vornahme von solchen Distanzgeschäften besonders schützen sollen. Es sieht z.B. eine Reihe von Informationspflichten für den Unternehmer vor. Außerdem wird Verbrauchern ein Widerrufsrecht eingeräumt.

Was bedeutet "Button-Lösung"?

Als Button-Lösung wird eine Gesetzesnorm bezeichnet, die die Gestaltung des Bestellbuttons regelt, mit dem die Kund*innen eines Online-Shops ihre Bestellungen abschicken. Gemäß § 312j Abs. 3 BGB muss der Button klar lesbar mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein. Erlaubt ist auch eine andere entsprechend eindeutige Formulierung. Akzeptiert sind zum Beispiel die Wendungen „kostenpflichtig bestellen“ und „zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“. Nicht erlaubt sind dagegen „Anmeldung“, „Bestellen“, „Weiter“, „Bestellung abgeben“, „jetzt verbindlich bestellen“ und „jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“.

Was muss bei Preisangaben beachtet werden?

Im Online-Shop muss immer der Gesamtpreis angegeben werden. Die Kund*innen sollen genau wissen, welchen Preis sie bei Vertragsabschluss zu zahlen haben. Außerdem müssen sie darauf hingewiesen werden, dass die Umsatzsteuer im Preis enthalten ist und welche Versandkosten anfallen. Beim Verkauf von Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche muss der Grundpreis pro Mengeneinheit in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis angegeben werden. Ähnliches gilt, falls im Online-Shop Abonnements angeboten werden. Hier muss der Preis, der pro Abrechnungszeitraum (also z.B. pro Monat) anfällt, nebst Gesamtpreis angegeben werden.

Was gilt es bei Angaben zu Umsatzsteuer und Versandkosten zu beachten?

Die Kund*innen müssen die Informationen zu Umsatzsteuer und Versandkosten erfahren, bevor die ausgewählten Produkte in den Warenkorb gelegt werden. Es bietet sich deshalb an, sie direkt auf der Angebotsseite darzustellen. Es genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch ebenfalls, wenn vor Einlage in den Warenkorb ein Pop-Up mit den Informationen erscheint oder sie entsprechend verlinkt sind. Es kommt nur darauf an, dass der Kunde die Ware nicht in den Warenkorb legen kann, ohne auf die Versandkosten und die Umsatzsteuer aufmerksam gemacht worden zu sein.

Welcher Shop braucht ein Impressum?

Grundsätzlich braucht jeder Online-Shop ein Impressum. Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) trifft die Impressumspflicht nämlich jeden Diensteanbieter, der geschäftsmäßig und in der Regel gegen Entgelt Dienstleistungen oder Waren im Internet anbietet.

Braucht mein Shop Datenschutzhinweise?

Ja. Grundsätzlich verpflichtet die DSGVO jeden Unternehmer, der mit persönlichen Daten einer anderen Person zu tun hat, zur Angabe von Datenschutzhinweisen. Ein Online-Shop braucht deshalb – genau wie fast alle Websites – Datenschutzhinweise.

Wie werden AGB wirksam in den Online-Shop eingebunden?

Für die Wirksamkeit von AGB ist es im B2C-Bereich notwendig, dass vor Vertragsschluss ein ausdrücklicher Hinweis platziert wird und der Kunde die Möglichkeit hat, auf den Inhalt der AGB zuzugreifen. Deshalb sollte spätestens auf der letzten Seite des Bestellvorgangs ein klarer Hinweis auf die Geltung der AGB zu finden sein. In diesem Hinweis sollte sich ein Link befinden, der zu einer Seite mit dem vollständigen Text der AGB führt, von der dieser Text ausgedruckt werden kann.

Müssen die Kund*innen den AGB mit einem Klick auf eine Checkbox zustimmen?

Nein, das ist nicht zwingend erforderlich. Wenn ein ausdrücklicher Hinweis auf die AGB einschließlich eines Links zu ihrem Inhalt so im Bestellvorgang platziert wird, dass die Kund*innen gar nicht umhin können ihn zu bemerken, werden die AGB auch ohne Klick auf eine Checkbox wirksam. Allerdings empfiehlt sich eine Lösung mit einer Checkbox aus Beweiszwecken.

Haben alle Kund*innen ein Widerrufsrecht?

Aus dem Fernabsatzrecht ergibt sich ein Widerrufsrecht für alle Kund*innen, die Verbraucher*innen sind. Nur beim Verkauf bestimmter Waren muss kein Widerrufsrecht eingeräumt werden. Dazu gehören z.B. verderbliche Waren und Waren, die aus hygienischen Gründen versiegelt sind.

Kann das Widerrufsrecht in den AGB ausgeschlossen werden?

Nein. In den Fällen, in denen das Gesetz ein Widerrufsrecht vorschreibt, darf es unter keinen Umständen ausgeschlossen werden. Stattdessen müssen die Kund*innen ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Ansonsten drohen Abmahnungen! Allerdings sollten Sie bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung darauf achten, dass für Geschäfte, die unter die Ausnahmen vom Widerrufsrecht fallen oder die im B2B-Bereich stattfinden, kein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt wird, das gesetzlich gar nicht vorgeschrieben ist.

Was ist der Unterschied zwischen B2B und B2C?

B2B und B2C sind Abkürzungen für „Business to Business“ bzw. „Business to Consumer“. Mit B2B werden Geschäfte zwischen Unternehmern bezeichnet. B2C bezeichnet dagegen Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Unternehmer und Verbraucher sind rechtlich klar definiert. Ein Unternehmer ist eine Person, die beim Abschluss eines Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Ein Verbraucher handelt hingegen zu privaten Zwecken. Allerdings schließen sich diese Rollen nicht unbedingt aus. Ein Weingroßhändler, der in seinem Beruf täglich als Unternehmer Kaufverträge über Weinflaschen abschließt (B2B), wird, wenn er für seine Privatwohnung im Internet eine neue Lampe bestellt, als Verbraucher angesehen (B2C). Die Unterscheidung ist für Online-Shops besonders relevant, weil viele Vorschriften – z.B. im Fernabsatzrecht – nur für den B2C-Bereich gelten.