Digitales
Hinweisgebersystem
Mit den Compliance-Expert:innen der Datenschutzkanzlei als Hinweisgebermeldestelle und unserer Software WhistleDesk implementieren Sie mit wenig Aufwand eine einfache, rechtssichere und 100% anonyme Whistleblowing-Lösung.

Über 300 Unternehmen vertrauen auf Compliance-Lösungen der Datenschutzkanzlei






Unternehmen müssen Hinweisgebersystem einrichten
Hinweisgebende sind aufgrund der EU-Whistleblowing-Richtlinie besonders zu schützen. Der deutsche Gesetzgeber setzt diese Richtlinie in einem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) derzeit um. Nach den neuen Regelungen müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem implementieren.
Unsere Lösung
Wir übernehmen für Sie die Funktion der internen Meldestelle und stellen über WhistleDesk einen effizienten digitalen Meldekanal bereit. So schaffen Sie Vertrauen, Transparenz und Rechtssicherheit.

Philipp Lehmann, LL.M. ist Compliance-Experte und Senior Legal Consultant bei der Datenschutzkanzlei

Digitaler Meldekanal
Wir richten Ihnen einen sicheren individuellen Meldekanal mit eigener URL und in Ihrem Corporate Design ein.

Vertraulich und anonym
Über unsere Software WhistleDesk können Compliance-Verstöße 100% anonym an Ihr Unternehmen gemeldet werden.

Case Management
Jede Meldung wird geprüft und überwacht. Wir übernehmen die professionelle Kommunikation mit den Hinweisgeber:innen.

Unterstützung
Individuelle Beratung durch Compliance-Expert:innen. Setup Ihres Hinweisgebersystems mit Vorlagen, Schulungen, Coachings.
Unser digitales Hinweisgebersystem WhistleDesk ist entwickelt und gehosted in Deutschland unter Beachtung höchster Sicherheitsstandards und den gesetzlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Rechenzentrum ist ISO 27001 zertifiziert.
Buchen Sie noch heute Ihr digitales Hinweisgebersystem
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und melden uns kurzfristig zurück, um Ihren Bedarf zu besprechen. Sie erhalten dann ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.
Oder rufen Sie uns an: +49. 40. 226 34 56 0
Ihre Vorteile auf einen Blick
Digitales Hinweisgebersystem WhistleDesk als digitaler Meldekanal mit eigener URL
Benennung zum Meldestellenbeauftragten für Ihr Unternehmen
Professionelle Kommunikation mit hinweisgebenden Personen
Unterstützung durch Compliance-Expert:innen
Ab mtl. 99 € und für Sie kostenfrei, bis das HinSchG in Kraft tritt*
Bis der deutsche Gesetzgeber die EU-Whistleblower-RL nicht in nationales Recht umgesetzt hat, entfällt die Monatspauschale. Preise zzgl. 19% USt.
Vorteile des digitalen Hinweisgebersystems
Wir errichten für Sie über unser digitales Hinweisgebersystem einen Meldekanal, an den sich Ihre Mitarbeitenden und Kund:innen bei Bedarf wenden können. So wahren Sie die Vertraulichkeit der Hinweisgeber:innen und senken die Hemmschwelle für Meldungen, damit Compliance-Verstöße intern aufgedeckt werden und nicht in die Öffentlichkeit gelangen. Unsere Compliance-Expert:innen prüfen eingehende Hinweise auf Relevanz, sorgen für ein reibungsloses und rechtssicheres Case Management sowie für die professionelle Kommunikation mit den Hinweisgeber:innen.

Einrichtung der Meldestelle
In einem Vorgespräch klären wir Ihre Anforderungen. Wir richten Ihren digitalen Meldekanal über unsere Software WhistleDesk ein, damit sich Hinweisgebende vollständig anonym an uns wenden. Der Meldekanal ist über eine individuelle URL erreichbar und auf Ihr Unternehmen angepasst.

Bekanntmachung bei Ihnen
Wir unterstützen Sie bei der Bekanntmachung der internen Meldestelle in Ihrem Unternehmen. Bei Bedarf erstellen wir hierzu Vorlagen, geben den verantwortlichen Mitarbeiter:innen praktische Anleitung und führen im Unternehmen Awareness-Schulungen durch.

Laufende Betreuung
Als Meldestellenbeauftragte prüfen wir eingehende Hinweise, informieren Sie über relevante Meldungen und übernehmen die Kommunikation mit den Hinweisgebenden. Bei Bedarf übernehmen erfahrene Compliance-Expert:innen die internen Ermittlungen.
WhistleDesk ist ein einfach zu bedienendes und benutzerfreundliches System, das einen sicheren und einfachen Meldeprozess für Mitarbeiter:innen bietet.
Häufige Fragen zum Hinweisgeberschutz
Was ist ein Hinweisgebersystem?
Wer braucht ein Hinweisgebersystem?
Ein Hinweisgebersystem müssen nach der EU-Whistleblowing-RL alle Unternehmen einführen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen. In einigen Branchen und Sektoren ist ein Hinweisgebersystem unabhängig von der Mitarbeiterzahl vorgeschrieben (u.a. Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Energie).
Welchen Nutzen bietet ein Hinweisgebersystem?
Fehlverhalten und Regelverstöße von Beschäftigten können erhebliche Folgen für Unternehmen haben – von Sanktionen bis zu Reputationsschäden. Idealerweise werden Compliance-Verstöße intern aufgedeckt, bevor sie an die Öffentlichkeit gelangen. Bei rechtzeitigem Bekanntwerden durch ein Hinweisgebersystem sind Maßnahmen zur Schadensbegrenzung möglich.
Personen, die auf Fehlverhalten innerhalb von Unternehmen aufmerksam machen könnten, befürchten bei Bekanntwerden ihrer Identität jedoch regelmäßig persönliche Nachteile. Wir bieten Ihnen mit dem Hinweisgebersystem WhistleDesk deshalb einen digitalen Meldekanal, der die Identität von Hinweisgebenden zu 100% schützt und eine effiziente Kommunikation ermöglicht.
Welche Vorteile bietet ein digitaler Meldekanal mit WhistleDesk?
Digitale Meldekanäle sind keine Pflicht, bieten aber Vorteile gegenüber den analogen Alternativen wie z.B. Hotline oder Ombudsperson. Zum einen lässt sich der Schutz der Identität des Hinweisgebenden über digitale Hinweisgebersysteme einfacher gewährleisten. Zum anderen ist WhistleDesk 24/7 einfach zu erreichen, gewährleistet die schnelle Bearbeitung von Meldungen und erleichtert die Dokumentation sowie die datenschutzgerechte Löschung von personenbezogenen Daten.
Welchen Zweck verfolgt die EU-Whistleblower-Richtline?
Mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („EU-Whistleblower-Richtlinie“), möchte die EU die bessere Durchsetzung von EU-Recht und die wirksamere Unterbindung von Verstößen erreichen.
In Deutschland wurde die Whistleblower-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Sollten Unternehmen in Deutschland dennoch ein Hinweisgeber-System einrichten?
Ja. Richtlinien als Rechtsakte der Europäischen Union müssen zwar in nationales Recht umgesetzt werden, um volle Wirkung zu entfalten. Deutschland hat es aber versäumt die Whistleblower-Richtlinie innerhalb der Frist bis zum 17.12.2021 umzusetzen. Es gibt jedoch Stimmen, die der Richtlinie deshalb unmittelbare Wirkung zusprechen. Darüber hinaus sind bestehende nationale Gesetze richtlinienkonform auszulegen.
Zur Vermeidung dieser Unsicherheiten sollten Unternehmen bereits jetzt interne Meldekanäle einrichten.
Zudem steht mit dem HinSchG die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie unmittelbar bevor.
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