Wir beraten.

Händler. Lieferanten. Vertrieb.

Wir beraten.

Händler. Lieferanten. Vertrieb.

Beratung im Vertriebskartellrecht

Wir beraten Lieferanten und Händler rund um das Vertriebskartellrecht. In diesem speziellen Bereich geht es um die kartellrechtlichen Grenzen bei dem Vertrieb von Produkten. Infolgedessen steht hier nicht die im Kartellrecht klassische Abstimmung unter Wettbewerbern (sog. Horizontalverhältnis) im Mittelpunkt, vielmehr kommt es hier auf das Verhältnis zwischen Lieferanten und Abnehmern (sog. Vertikalverhältnis) an.

Ist Ihr Unternehmen vom Abbruch einer Lieferbeziehung bedroht oder benötigen Sie Beratung, welche Einflüsse Lieferanten beim Vertrieb Ihrer Produkte nehmen dürfen? Kommen Sie zu einem unverbindlichen Erstgespräch auf uns zu.

Individuelle Beratung für Händler

Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die wesentlichen Streitpunkte im Handel und können Sie daher zielgerichtet beraten. Das beginnt bereits mit der rechtlichen Gestaltung von Vertriebsverträgen. Einerseits zeigt eine Prüfung bestehender Verträge oft, dass den Händler behindernde Beschränkungen – wie Preisbindungen oder Nachteile beim Online-Verkauf – tatsächlich rechtlich unwirksam sind. Andererseits können bei der Gestaltung oder der Überarbeitung von Vertriebsverträgen durch rechtlich zulässige Beschränkungen des Handels – z. B. Exklusivbindungen oder Selektivvertriebe – Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Herstellern erzielt werden. In jedem Fall kann die Beratung zu einem Vertriebsvertrag eine Menge Ärger und Kosten sparen.

Symbolbild: Häkchen

Erstgespräch und Angebot

Zu Beginn besprechen wir in einem kostenlosen Erstgespräch das Geschäftsmodell und die kartellrechtlichen Herausforderungen. Anschließend erhalten Sie ein konkretes Angebot von uns.

Symbolbild: Häkchen

Prüfung

Prüfung und Bewertung bestehender Lieferanten- und Händlerbeziehungen. Identifizierung von Problemen und Erarbeitung praxisgerechter Lösungen. 

Symbolbild: Häkchen

Beratung

Gestaltung oder Überarbeitung von Vertriebsverträgen. Erstellung von Handlungsanweisungen für Mitarbeiter. Schulung von Vertriebsteams. Rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Symbolbild: Häkchen

Vertretung

Wenn wir rechtliche Chancen sehen, vertreten wir Sie, damit Sie diese Chancen nutzen können. Dabei stimmen wir uns eng mit Ihnen ab und nehmen Rücksicht auf Ihr Verhältnis zur Gegenseite. So reicht die Bandbreite von einem höflichen Schreiben an einen Vertriebspartner, das diesen mit der Bitte um ein Gespräch auf bestehende Rechtsverstöße hinweist, bis zur Führung eines Gerichtsprozesses, um etwaige Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Transparente Kosten

Bevor wir für Sie tätig werden, erhalten Sie von uns eine möglichst konkrete Einschätzung der absehbaren Kosten. Soweit möglich und sinnvoll, vereinbaren wir Paketpreise und Pauschalen.

Gerne besprechen wir Ihr Vorhaben und machen Ihnen ein Angebot.

Dr. Hannes Hoffmeyer

Dr. Hannes Hoffmeyer
Rechtsanwalt

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