Instagram ist ein bedeutender Werbekanal für Unternehmen, weshalb uns in unserer Beratungspraxis vermehrt Anfragen zu den gesetzlichen Informationspflichten erreichen. Denn was bei Facebook mittlerweile gelernt ist, hat sich in den meisten anderen Sozialen Medien noch nicht durchgesetzt. Der folgende Beitrag gibt Ihnen hierzu eine kurze rechtliche Einordnung und zeigt Ihnen anschließend, wie Sie ein Impressum und eine Datenschutzerklärung auf Ihrem Instagram-Account einbinden können.

Impressumspflicht bei Instagram?
Jeder Diensteanbieter im Internet muss sich um die Pflichtangaben des § 5 Abs.1 TMG kümmern. Die dort enthaltene Impressumspflicht gilt neben herkömmlichen Unternehmens-Websites laut Rechtsprechung auch für gewerbliche Facebook-Fanpages. Da auch Instagram von den Inhalten der Nutzer abhängt, sind diese rechtlich auch für deren Verbreitung als Diensteanbieter verantwortlich. Aus diesem Grund sollten auch unternehmenseigene Instagram-Profile über ein einfach zu erkennendes und unmittelbar (d.h. über maximal zwei Klicks) erreichbares Impressum verfügen.
Benötigen Instagram-Profile eine eigene Datenschutzerklärung?
In seinem viel beachteten Urteil vom 5. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage und Facebook hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erstellung der Seiten-Insights als gemeinsam Verantwortliche zu bewerten sind. Daraus resultieren unter anderem datenschutzrechtliche Informationspflichten für den Betreiber der Facebook-Fanpage. Die Erstellung solcher Seiten-Insights bietet Facebook nunmehr nicht nur für Facebook selbst an, sondern für alle Produkte aus dem Hause Facebook, zu denen auch Instagram gehört. Auch wenn sich die Entscheidung des EUGH explizit auf Facebook-Fanpages bezieht, lassen sich die Kernthesen des Urteils aus unserer Sicht auch auf Instagram-Profile übertragen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass auch Instagram-Profile eine eigene Datenschutzerklärung benötigen, welche die Besucher über die unternehmensspezifische Datenverarbeitung innerhalb des Netzwerks informiert.
Wie können Impressum und Datenschutzerklärung eingebunden werden?
Da das Impressum auf Websites außerhalb Europas wenig bekannt ist, bieten die meisten ausländischen Plattformen kein geeignetes Feld für diese Angabe. Auch bei Instagram gibt es derzeit keinen vorbestimmten Platz – weder für das Impressum noch für die Datenschutzerklärung. Die große Schwester Facebook ist da bereits einen Schritt weiter und bietet entsprechende Info-Felder.
Auf der Suche nach einer geeigneten Einbindung dieser Rechtstexte bei Instagram besteht zunächst die Möglichkeit, in der Profilbeschreibung auf die Texte der Website zu verlinken. Hier könnten zwar Links zum Impressum und der Datenschutzerklärung der Website eingefügt werden, allerdings bietet das soziale Netzwerk keine Möglichkeit den Link „klickbar“ zu machen, was laut Rechtsprechung zumindest bei einem Impressum notwendig ist. Die Option, den gesamten Impressums- und Datenschutzerklärungstext in die Beschreibung einzufügen, kommt ebenfalls nicht in Frage, da Instagram die Eingabe auf 150 Zeichen beschränkt. Abgesehen davon, dass 150 Zeichen wohl kaum ausreichend sein dürften, besteht auf Seiten des Profil-Inhabers voraussichtlich wenig Interesse, den Platz für diesen Zweck zu „verschwenden“. Um einen klickbaren Link zum Impressum einzufügen bleibt somit nur das Feld „Website“ als Alternative übrig. Der Nachteil an dieser Lösung liegt jedoch darin, dass die Besucher direkt beim Impressum und nicht auf der Hauptseite landen, was aus werblichen Gesichtspunkten wenig attraktiv ist. Instagram bietet zudem keine Möglichkeit mehrere Links einzufügen. Doch wo ein Wille bzw. eine rechtliche Vorgabe, da ein Weg. In der Praxis haben sich mittlerweile zwei Lösungen etabliert:
1. Lösung: Weiterleitungslink
Richten Sie eine Umleitungs-URL ein, die den Begriff „Impressum“ und „Datenschutzerklärung“ enthält. Auf diese Weise werden Sie den Anforderungen des „sprechenden Links“ gerecht. Der Umleitungslink führt die Besucher dann jedoch nicht zum Impressum der Website, sondern auf die Startseite oder eine andere gewünschte Unterseite Ihrer Unternehmens-Website. Auf dieser Seite kann der Besucher (wie gewohnt) im Footer die Datenschutzerklärung sowie das Impressum abrufen.
Damit erfüllen Sie alle Anforderungen des § 5 Abs. 1 TMG und leiten die Besucher dennoch wie gewünscht auf direktem Wege zur Hauptseite des Unternehmens, ohne dabei die Zwei-Klick-Regel zu missachten.
2. Lösung: Eigene Landingpage
Die etwas smartere Lösung bietet die Erstellung einer eigenen Landingpage, die alle Links, auf die Sie die Besucher aufmerksam machen möchten (Hauptseite, Impressum, Datenschutzerklärung, ggf. weitere Links zu bestimmten Unterseiten) übersichtlich platziert. Auf diese Weise können aktuelle Themen geschickt und flexibel positioniert werden.
Der Link zur Landingpage kann dann im Instagram-Profil eingefügt werden. Der Name der Landingpage sollte so gewählt sein, dass der Besucher erkennen kann, dass sich dahinter Links, etwa zum Impressum und zur Website verbergen (z.B. beispielwebsite.de/pflichtangaben).
Klickt der Besucher auf diesen Link erscheint eine Auflistung aller weiteren Links. Die Anzahl der Links sowie das Design können an die Gegebenheiten des Unternehmens individuell angepasst werden. Die Seite sollte außerdem unbedingt mobil optimiert sein, da Instagram maßgeblich über die Smartphone-App genutzt wird.
Auf dem Markt tummeln sich derzeit einige Dienstleister, die eine bereits vorgefertigte Lösung für Instagram anbieten. Am bekanntesten in diesem Zusammenhang ist der US-Anbieter Linktree. Datenschutzrechtlich ist von einer solchen externen Lösung eher abzuraten, da die Besucher auf diese Weise nur auf Umwegen über die Seite eines Dritten zum Ziel gelangen können und dabei unklar ist, ob der Drittanbieter Tracking- oder Analysetools eingebaut hat. Weiterhin geben externe Anbieter in den meisten Fällen ein festes Layout vor, das keine oder nur wenige Anpassungsmöglichkeiten bereithält.
Fazit
Auch Unternehmensprofile auf Instagram müssen die gesetzlichen Informationspflichten beachten. Über die Verlinkung auf eine eigene Landingpage lassen sich diese Pflichten recht einfach für Besucher umsetzen. Externe Anbieter wie Linktree bieten hierzu bereits Lösungen an, sind aufgrund unklarer Datenschutzrichtlinien aus unserer Sicht aber nicht zu empfehlen.
Julia Kaiser ist Wirtschaftsjuristin, zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditorin. Sie berät als Managing Consultant die Mandanten der Datenschutzkanzlei bei der Einführung und Umsetzung wirksamer Datenschutz-Management-Prozesse.