Viele Unternehmen nutzen XING als zentrale Plattform für die Darstellung ihres Unternehmens gegenüber potenziellen Bewerber:innen. Auch auf dieser Unternehmenspräsenz müssen ein Impressum und eine Datenschutzerklärung bereitgestellt werden, um die Informationspflichten zu erfüllen. Wie Sie das am besten machen, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
Impressum und Datenschutzhinweise sind Pflicht!
Auch auf XING-Unternehmensseiten müssen die Pflichtangaben des § 5 Abs. 1 DDG sowie die Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO abrufbar sein. Wieso das so ist, erklären wir Ihnen in einem weiteren Blog-Beitrag.
Wie lassen sich Impressum und Datenschutzhinweise in die Unternehmensseite einbinden?
Auf XING (für B2B Kunden „Onlyfy one“) gibt es die Möglichkeit, das Impressum und die Datenschutzerklärung zu verlinken. Allerdings ist diese Möglichkeit etwas versteckt und für die Besucher:innen des XING-Profils nicht leicht erkennbar.
Die geeignetste Möglichkeit, um die Informationspflichten einzubinden, findet sich im Bereich „Über uns“, den Sie auf jeder Unternehmensseite finden.
Mit Klick auf „Alle Infos ansehen“ gelangen Sie zum Steckbrief des Unternehmens. Dort haben Sie zum ersten Mal die Möglichkeit, einen eigenen Link zu hinterlegen. Damit die entsprechenden Pflichtangaben schnell zu erreichen sind, sollte eine eigene Landingpage mit weiteren Links erstellt werden. Auf dieser Seite können dann alle Links, auf welche die Aufmerksamkeit der Besuchenden gelenkt werden soll (Hauptseite, Impressum, Datenschutzerklärung) übersichtlich platziert werden. Auch unsere Kanzlei hat eine solche Landingpage für die Social-Media-Seiten erstellt.
Den Link, der bei Klick auf den Button „Website“ geöffnet werden soll, können Sie in den Einstellungen Ihres Firmenaccounts festlegen.
Leider gibt es bei XING keine Möglichkeit, den Button „Website“ umzubenennen. Auch der hinterlegte Link wird im Steckbrief des Unternehmens nicht angezeigt. Es ist daher für die Besucher:innen Ihres XING-Unternehmensprofils nicht erkennbar, dass sich hinter dem Button „Website“ die erforderlichen Pflichtangaben verstecken. Aus diesem Grund empfehlen wir, zusätzlich das Freitextfeld im Steckbrief des Unternehmens zu verwenden und dort spezifische Links zum Impressum und zur Datenschutzerklärung zu hinterlegen. So können Sie sichergehen, dass zumindest an dieser Stelle ein direkter Zugriff auf die notwendigen Informationen möglich ist.
Das Problem, dass Besucher:innen Ihrer XING-Seite regelmäßig mehr als die von der Rechtsprechung vorgegebenen zwei Klicks benötigen, um die Pflichtangaben zu erreichen, bleibt allerdings mit dieser Vorgehensweise bestehen.
Fazit
Betreiber einer XING-Unternehmensseite müssen die Pflichtangaben erfüllen. Dazu gehört ein eigenes Impressum und ein Link auf die Datenschutzerklärung. Leider bietet XING keine geeignete Möglichkeit an, die Pflichtangaben sinnvoll auf der Unternehmensseite zu platzieren, wodurch rechtliche Risiken bestehen bleiben. Unternehmen sind daher gut beraten, zumindest die von XING bereitgestellten Möglichkeiten zur Hinterlegung der Pflichtangaben auszuschöpfen.
Louisa El-Dbeissi ist Beraterin für Datenschutz und Informationssicherheit, zertifizierte Datenschutzbeauftragte (IHK) und Senior Legal Consultant bei der Datenschutzkanzlei.